Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, stehen Sie oft vor vielen ungeklärten Fragen.
careVitaale bringt Ihnen die Beratungsangebote der Pflegekasse, wie sie etwa in § 37.3 SGB XI und den Pflegekursen nach § 45 SGB XI geregelt sind, verständlich und nachvollziehbar näher. Die Beratung wird auf ihre Probleme und Bedürfnisse abgestimmt. Wir stehen Ihnen mit Rat, Tat und den notwendigen Informationen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihr gesamtes Leistungsspektrum kennen und wahren können.
Unsere Pflegefachkräfte, die ein umfangreiches Wissen über Anträge und Leistungen verfügen, stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Sie werden von uns vollumfänglich über das Leistungsspektrum der Pflegekasse beraten und informiert und wir geben Ihnen alles Wichtige mit auf den Weg. Unsere Beratung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen! Jeder Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, haben daher einen Anspruch auf:
… nach § 40 Absatz 6 SGB XI, Empfehlung für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel durch eine Pflegefachkraft. Z.B. Pflegebett, Rollstuhl, Rollator, usw.
...nach § 45 SGB XI, die darauf abzielen, Fähigkeiten und Wissen für die häusliche Pflege zu vermitteln.
...nach § 37.3 SGB XI, die ab einem Pflegegrad 2 verpflichtend sind, um Qualität und Angemessenheit der Pflege zu Hause sicherzustellen.
... nach § 78 Abs. 1 des SGB XI zahlt die Pflegekasse die Mietgebühr für ein Hausnotrufgerät. Die Notwendigkeit, aufgrund von Pflegebedürftigkeit, muss in diesem Fall bereits vorliegen.
Wenn Sie als pflegebedürftige Person oder als Angehörige feststellen, dass der Alltag und/oder die Pflege nicht mehr alleine zu bewältigen sind, können Sie bei careVitaale ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei wird alles notwendige, mit Ihnen gemeinsam, organisiert und Sie erhalten wertvolle Tipps und Trick, um den Alltag und/oder die Pflege besser zu bewerkstelligen.
Im Rahmen der kostenlosen Pflegeberatung folgen wir einem strukturierten Prozess und garantieren damit, dass die Inhalte des Gespräches für Sie verständlich und nachvollziehbar sind. Somit erhalten sie alle, für ihre Pflegesituation benötigten und relevanten, Informationen.
Der erste Schritt ist die detaillierte Ermittlung Ihres Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Unsere Pflegefachkräfte betrachten hierbei sowohl allgemeine als auch spezifische Bedürfnisse, wie sie beispielsweise bei Personen mit Demenz oder nach bestimmten Erkrankungen wie einem Schlaganfall auftreten können.
Bei careVitaale ist es unser Ziel, durch diesen umfassenden Beratungsprozess eine Pflege zu gewährleisten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist und um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Diese Standards orientieren sich an den zehn Schlüsselmerkmalen guter Beratungspraxis, wie sie vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) definiert wurden.
Diese Merkmale spiegeln unser Engagement für eine Pflegeberatung wider, die nicht nur den höchsten professionellen Standards entspricht, sondern auch zutiefst menschlich und empathisch ist.
Unsere Pflegefachkräfte werden regelmäßig zur Pflegeberatung geschult und verfügen stets über aktuelles Wissen.
Wir garantieren schnelle Terminvergaben, die persönlich, vor Ort stattfinden wird.
(Per Gesetz ist ein Beratungsgespräch nach §37.3 zu Hause durchzuführen. Bis Juni darf der Folgebesuch per Video stattfinden. Ab Juni wird diese Reglung aufgehoben und eine Begutachtung muss vor Ort stattfinden!)
Bei uns steht Ihnen eine feste Ansprechperson zur Verfügung, und sollte es nötig sein, können Sie einfach und problemlos wechseln.
Sie werden stets mit Freundlichkeit und Diskretion behandelt.
Wir ermutigen und befähigen Sie zur Selbsthilfe, um Ihre Eigenständigkeit zu fördern.
Ihre persönliche Situation und Ihre Werte stehen im Mittelpunkt unserer Beratung.
Wir versorgen Sie mit klar verständlichen, detaillierten Informationen über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Unsere Pflegefachkräfte entwickeln mit Ihnen gemeinsam praktische und individuelle Lösungsansätze.
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Umsetzung der besprochenen Maßnahmen.
Einsicht (Duplikat) in die Dokumentation Ihrer Beratung, um jederzeit den Überblick zu behalten.
Es entstehen Ihnen keine Kosten und es ist nicht erforderlich in Vorkasse gehen (ausgenommen Privatversicherte). Unsere Pflegefachkräfte kümmern sich um die gesamte Abwicklung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Planung Ihrer Pflegesituation konzentrieren können. Des Weiteren informieren wir Sie rechtzeitig über den nächsten Termin zur Pflegebegutachtung im Rahmen des Beratungsgespräches nach §37.3 SGB XI. So kommen Sie Ihrer Pflicht immer rechtzeitig nach und müssen keine Befürchtungen haben, dass es zu einer Kürzung oder im schlimmsten Fall zur vollständigen Streichung Ihres Pflegegeldes kommt.
Dieser Beratungseinsatz ist für Empfänger von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 obligatorisch und findet in folgenden Intervallen statt:
Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pflegebedürftige als auch an deren pflegende Angehörige.
Die Kosten für diesen Beratungseinsatz werden vollständig von Ihrer Pflegekasse getragen.
Die Beratung wird von qualifizierten Mitarbeitern zugelassener Pflegedienste, anerkannten Pflegeberatern als Beratungsstelle oder von einer von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft angeboten.
Die Beratung erfolgt in einem individuellen Rahmen, um gezielt auf die Bedürfnisse und Fragen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einzugehen.
Während für Pflegegrad 1 die Teilnahme freiwillig ist, sind die Beratungseinsätze für Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate und für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate erforderlich. (Bei Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle 6 Monate sinnvoll, ggf. ist eine Höherstufung anzuraten!)
Ein kostenfreies Beratungsgespräch steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld beziehen oder Sachleistungen/Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse übernimmt alle drei oder sechs Monate, je nach Pflegegrad, die Kosten.
Bei careVitaale verstehen wir die essenzielle Rolle der Pflegeberatung, die nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Frist darstellt, sondern auch eine wertvolle Unterstützung und Entlastung für Sie bietet. Unser Ziel der Beratung umfasst
careVitaale setzt sich dafür ein, dass Sie durch unsere Beratung nicht nur informiert, sondern auch in Ihrer Pflegerolle gestärkt und entlastet werden.
Bei careVitaale möchten wir Sie umfassend darüber informieren, ob und inwiefern Sie zu einer Pflegeberatung verpflichtet sind. Gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu regelmäßigen persönlichen Beratungen verpflichtet. Unsere Übersicht bietet Ihnen eine klare Orientierung:
Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfüllung dieser Pflicht eine Kürzung oder sogar ein vollständiger Entzug des Pflegegeldes drohen kann.
Profitieren Sie von unserem Service:
Sichern Sie sich Ihre kostenlose Beratung durch careVitaale und genießen Sie die Gewissheit, bestens betreut zu werden.
Telefonische Beratung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei)
Videoberatung zur Beantwortung von Fragen, Unterstützung in herausfordernden Pflegesituationen oder Hilfe bei der Suche nach Versorgungsangeboten. (Kostenfrei)
Pflegegrad 1 alle 6 Monate freiwillig, Pflegegrad 2-3 alle 6 Monate verpflichtend, Pflegegrad 4-5 alle 3 Monate verpflichtend. Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.
bei Pflegegrad 2-5 freiwillig: Beratung in der eigenen Häuslichkeit zur Feststellung, ob die Pflege sichergestellt ist.
Dieser Kurs richtet sich an An- und Zugehörige, die vor der Entscheidung stehen, wie die Pflege einer pflegebedürftigen Person gestaltet werden kann.
Von der Antragstellung bis zur Leistungsgewährung
Individuelle Schulungen werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Sie sind an der individuellen Pflegesituation sowie dem jeweiligen Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Ressourcen der Pflegepersonen und der/des Pflegebedürftigen sowie Wohn- und Versorgungsverhältnissen auszurichten.
Um die pflegenden An- und Zugehörigen auf die oftmals entstehenden physischen und psychischen Mehrbelastungen im Anschluss an eine (akut-) stationäre Versorgung vorzubereiten, kann im Rahmen einer Überleitungspflege die individuelle Schulung der An- und Zugehörigen vor der Entlassung des Pflegebedürftigen aus der (akut-)stationären Einrichtung beginnen und in den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer „normalen“ Schulung im häuslichen Bereich abgeschlossen werden.
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