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careVitaale - Leistungskatalog

Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte
1 Ganzwaschung

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29
1. Waschen, Duschen, Baden
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3. Rasieren
4. Hautpflege
5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6. Nagelpflege
7. An- und Auskleiden
(inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches
9. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
2 Teilwaschung

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29
1. Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3. Rasieren
4. Hautpflege
5. Haarpflege
6. Nagelpflege
7. An- und Auskleiden
(inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
9. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
3 Ausscheidungen

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 21, 23-28
1. Utensilien bereitstellen, anreichen
2. zur Toilette führen
3. Unterstützung und allg. Hilfestellung
(Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
4. Überwachung der Ausscheidung
5. Entsorgen,Reinigen des Gerätes und des Bettes
6. Katheterpflege (insb. Wechseln der Urinbeutel) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel und Entleerung des Stomabeutels)
7. Empfehlung zum Kontineztraining/lnkotinenzversorgung
8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen/Intimpflege
9. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
4 Selbständige Nahrungsaufnahme

Ist In einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5, 16-18, 20, 24-28
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
(auch angelieferte Warmspeisen)
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3. Entsorgen der benötigten Materialien
4. Säubern des Arbeitsbereiches
5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr inkl. Beratung über Esshilfen
6. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 1 Sa-18, 20, 24, 27, 28
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
(auch angelieferte Warmspeisen)
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3. Darreichung der Nahrung
4. Entsorgen der benötigten Materialien
5. Säubern des Arbeitsbereiches
6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker), ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
8. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
6 Sonderernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28
1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
3. Nachbereitung
4. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
7 Lagern/Betten

ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 18, 20, 23-30
1. Richten des Bettes
2. Wechseln der Bettwäsche
3. Körper- und situationsgerechtes Lagern
4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Laqerunqshilfen
5. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
8 Mobilisation (Mindesteinsatzdauer 15 Minuten - nur als selbstständige Leistung abrechenbar)

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17, 27-29
1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
2. An-/Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
3. Aufstehen/Zubettgehen
4. Sitz-,Geh- und Stehübungen
(ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
6. Hilfe beim Treppensteigen
7. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
9 Arztbesuche

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17
1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Ärzten unumgänglich ist.
10 Beheizen des Wohnbereiches

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17
1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial
2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- Zentralheizung)
3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
11 Einkaufen

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17
1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
2. Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgungen (z. B. Bank- und Behördengänge)
3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
4. Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel
5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
12 Zubereiten von warmen Speisen

Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28
1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
2. Zubereiten von warmen Speisen
3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen)
4. Entsorgen des verbrauchten Materials
13 Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung
1. Aufräumen und/oder Reinigen d. allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung
(z. B. Wohn-/Schlafraum, Bad, Toilette, Küche)
2. Trennen und entsorgen des Abfalls
14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
1. Waschen und Trocknen
2. Bügeln
3. Ausbessern
4. Sortieren und Einräumen
5. Schuhpflege
15 Hausbesuchspauschale

(bis zu 2x je Tag abrechenbar) Eine 3 Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich
1. Anfahrt
2. Dokumentation
15a Erhöhte Hausbesuchspauschale

(bis zu 1x je Tag abrechenbar daneben ist Pos. 15 max 1x je Tag abrechenbar) Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27,28,29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder LK 32 und/oder LK 33 abrechenbar.
1. Anfahrt
2. Dokumentation (bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29, 30, 31, 32 oder 33 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz)
16 Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege, inkl. Hausbesuchspauschale)
1. Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes
2. Feststellung der Pflegeprobleme
3. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrags
5. Planung der Pflegeeinsätze
6. Informationen über weitere Hilfen
7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z.B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
9. Beratung über Prävention- und Entlastungsangebote
10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig deren rechtlicher Zuordnung
16a Folgebesuch (inkl. Hausbesuchspauschale)
1. Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
2. Feststellen von neuen Pflegeproblemen
3. Feststellen der Ressourcen der Pflegebedürftigen
4. Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung der modifizierten Pflegevertrages
5. Planung der Pflegeeinsätze
6. lnformation über weitere Hilfe
7. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
8. Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
9. Beratung über Prävention- und Entlastungsangebote
10. Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig deren rechtlicher Zuordnung
17 Beratungsbesuch § 37 Absatz 3 Satz 5 SGB XI nach Grad 1-5 (inkl. Hausbesuchspauschale)
1. Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
2. Einschätzung der individuellen Situation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
3. Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung: ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
4. Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftigen / Pflegepersonen)
5. Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach §7a SGB XI oder Pflegekurs/Schulung nach §45 SGB XI)
6. Beratung bei der Einbindung von Hilfsangeboten
7. Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
8. Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
9. Dokumentation des Beratungseinsatzes/Nachweisformular
Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte
18 Große Grundpflege mit Lagern / Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheldungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
04 selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern, Betten
19 Große Grundpflege
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheldungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
20 Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
04 Selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
21 Kleine Grundpflege
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
22 Große hauswirtschaftliche Versorgung
13 Reinigen der Wohnung
14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
23 Große Grundpflege mit Lagern / Betten
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheidungen (Urln, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07 Lagern / Betten
24 Große Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheldungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
25 Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07 Lagern /Betten
26 Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern / Betten
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1

(ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15, 16-30)
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
4. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2

(ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15, 16-30)
1. An - und/oder Auskleiden
(inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
4. und außerdem bei
• eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten
und/oder
• auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
und/oder
• sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern, zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3

(ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28)
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2
30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4

(ist In einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 7,13,14,16- 18,20,22,23-28 )
1. Wechseln der Bettwäsche
2. Richten des Bettes
31 Pflegerische Betreuung

Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung Beaufsichtigung oder Hilfe erbracht wurde (ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 15)
Begleitung: z.B.
1. Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
2. Spaziergänge
3. Begleitung zum Friedhof
4. Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen (z. B. Konzerten, Theater, Fußballspielen)
5. Behördengängen

Unterstützung: z. B.
1. Unterstützung bei Spiel und Hobby
2. Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
3. Unterstützung bei emotionaler Problemlage
4.Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen
5. Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen

Beaufsichtigung: z. B.
1. Anwesenheit, u.a. um Sicherheit zu verm.
2. Hilfe zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
3. Orientierungshilfen

Hilfen z.B.
1. Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
2. Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
3. Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
(Beratungspflicht zu Schnittstellen texten)
4. Hilfen zur Endwickelung und Aufrechterhaltung von Tagesstrukturen
5. kognitiv fördernde Maßnahmen
6. Hilfe zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
7. Hilfe zur Einhaltung bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
32 Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung

Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, im eigenen Haushalt verbleiben zu können (ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 15)
1. Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen
z.B. Haushaltshilfe, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdienste, Putzhilfe, Hol.- und Bringediensten (auch bspw. Einkaufzettelschreiben ) etc.
2. Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten z. B. Antragstellungen, Bankgeschäften, etc.
3. Unterstützung bei der Organisation von Terminen, z.B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.
33 Hauswirtschaftliche Versorgung

(ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 15)
Hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel:
1. Einkaufen
2. Zubereiten von warmen Speisen
3. Aufräumen und/oder Reinigung der Wohnung
4. Waschen und Pflegen der Kleidung
5. Beheitzen des Wohnbereiches
etc.
Leistungsgruppe Leistungsart
1: Behandlungspflegen einfacher Art mit geringem Aufwand
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
Interstitielle Glukosemessung (ohne Kalibrierung und/oder Sensorwechsel) *
* nicht abrechnungsfähig innerhalb eines Einsatzes in Verbindung mit den GPOS 032C25, 032C26 oder 032C27 Inhalation
Injektionen, s.c.
Richten von Injektionen
(auch Insulingabe)
Auflegen von Kälteträgern
Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
(ohne Wochendispenser)
Medikamentengabe
Augentropfen
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
Abnehmen eines Kompressionsverbandes
Abnehmen einer s.c.-Infusion
2: Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Aufwand
Klistiere, Klysma
Flüssigkeitsbilanzierung
SPK Versorgung
Medizinische Einreibungen
Dermatologische Bäder
Versorgung bei PEG
Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
(ab Kompressionsklasse I)
3: Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand/qualifizierter Art
Stoma-Versorgung
(z. B. Urostoma, Anus-Praeterversorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)
Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette
Blasenspülung
Versorgung und Überprüfen von Drainagen
Injektionen i.m.
Instillation
Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung
(Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)
Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser
Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
Anlegen eines Kompressionsverbandes
Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
Legen und Anhängen einer s.c. Infusion
Wechseln einer s.c. Infusion
Wundversorgung einer akuten Wunde
4: Behandlungspflegen besonders zeitaufwendiger Art und/oder besondere Sachkunde erforderlich
Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes (Bedienung, Überwachung, Überprüfung, Reinigung und Wechsel des Systems)
Einlauf (Hebe- u. Senkeinlauf)
Digitales Enddarm-Ausräumen
Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer i.v. Infusion z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port Legen und Wechseln einer Magensonde
Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen
Gesondert abrechnungsfähige Leistungen

In einem Einsatz sind neben den Leistungen der Leistungsgruppen 1 - 4 folgende Leistungen gesondert abrechenfähig. Diese Leistungen dürfen soweit nicht explizit etwas anderes bestimmt ist auch von Pflegekräften erbracht werden, die berechtigt sind Leistungen der Leistungsguppe 1 und 2 zu erbringen. Werden mehrere Leistungen nach Buchst. e) innerhalb eines Einsatzes erbracht, ist nur die höchstwertige Leistung abrechnungsfähig.
Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
Ablegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden
Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
Interstitielle Glukosemessung (11a) (Sensorwechsel bei Bedarf) *
Interstitielle Glukosemessung (11a) (Kalibrierung bei Bedarf) *
Interstitielle Glukosemessung (11a) (Kalibrierung und Sensorwechsel bei Bedarf) *

* innerhalb eines Einsatzes ist die Leistung der Glukosemessung nach GPOS 032C24 enthalten und nicht gesondert Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde **)
(31a •)
** Bis zum Inkrafttreten entsprechender Regelungen in den Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V gelten die Anforderungen nach Nr. 31a der HKP-RL zur Qualifikation der Leistungserbringer
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