Ihre Fragen. Unsere Antworten. Auf einen Blick.

Offene Fragen?
Wir helfen Ihnen gern weiter.

Rund um Pflege, Wundversorgung und unsere Leistungen tauchen oft ähnliche Fragen auf. In unseren FAQ haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt – verständlich, aktuell und thematisch sortiert.

Egal, ob es um Verordnungen, Abläufe oder Zuständigkeiten geht: Hier finden Sie schnell Orientierung und mehr  So wissen Sie, was möglich ist – und wie wir Sie konkret unterstützen können.

Ein Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er ermöglicht Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und mit Pflegeleistungen die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern.

Einen Antrag auf Pflegeleistungen sollten Sie stellen, sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen. Stellen Sie sich die Frage, ob körperliche und/oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren. Man ist nicht erst pflegebedürftig, wenn man gar nichts mehr kann.

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Dafür können Sie die Kontaktdaten der zuständigen Krankenkasse nutzen, da die Pflegekasse an diese angegliedert ist. Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen Sie, indem Sie entweder bei der Pflegekasse anrufen oder einen kurzen, formlosen Brief schreiben.

Wenn Sie keine Angehörigen haben, die Ihre Pflege zu Hause sicherstellen können oder wenn die Gesundheit der Angehörigen, die die Pflege sicherstellen, gefährdet wird, dann sollten Sie über die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst nachdenken. Die Pflege von Ihren Angehörigen kann unter Umständen zu einer sehr hohen psychischen Belastung werden. Die eigene seelische und körperliche Gesundheit sollte nicht vernachlässigt werden. Fachkräfte bieten Ihnen professionelle Unterstützung in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen.

Das Leistungsangebot von Pflegediensten erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Vor allem gehören dazu körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Wenn es sich um Leistungen der häuslichen Krankenpflege handelt, bezahlt die Krankenkasse den Pflegedienst. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist die Pflegeversicherung zuständig und übernimmt die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad. Das Sozialamt ist für Menschen zuständig, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten. Eine weitere Möglichkeit ist, die Kosten für den Pflegedienst selbst zu bezahlen. Dies kommt vor, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind.

Haus- oder Fachärzt:innen – wir kümmern uns um den Rest.

Krankenkassen übernehmen, wir übernehmen die Abwicklung und Dokumentation.

 Ja! Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Unsere Beratungsleistung ist zertifiziert und für Sie garantiert kostenfrei.

Bei Ihnen zu Hause, in unseren Räumen oder online – ganz wie Sie möchten.

Bringen Sie vorhandene Unterlagen mit (z. B. Bescheide, Arztberichte). Gemeinsam sortieren wir alles und klären die nächsten Schritte.